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 Teilnahmebedingungen

 
     
  Voraussetzung für die Teilnahme ist eine verbindliche schriftliche Anmeldung.

Die Anmeldedaten werden, soweit für die Seminarabwicklung erforderlich und nach dem Bundesdatenschutzgesetz zulässig, automatisiert verarbeitet.

Bei Absagen, die nicht von sovt zu vertreten sind und nach Anmeldeschluss eingehen, stellen wir eine Ausfallgebühr von 50 % in Rechnung. Geht die Absage 7 Tage vor Seminarbeginn oder später bei sovt ein, wird die volle Seminargebühr in Rechnung gestellt. Wir behalten uns das Recht vor, bei zu geringer Teilnehmerzahl das Seminar abzusagen.

Für Seminare für Betriebs- und Personalräte:

Die angebotenen Seminare vermitteln Kenntnisse technischer, organisatorischer und rechtlicher Art, die für die Arbeit des Betriebsrats bzw. Personalrats im Zusammenhang mit der Einführung und dem Betrieb informationstechnischer Systeme erforderlich sind. Es erfüllt die Anforderungen des § 37 (6) BetrVG bzw. § 46 (6) BPersVG bzw. entsprechender Regelungen der Landespersonalvertretungsgesetze.

Für die Kostenerstattung durch den Arbeitgeber ist es erforderlich, die TeilnehmerInnen durch einen ordnungsgemäßen Beschluss des Betriebs- bzw. Personalrats zu entsenden und den Arbeitgeber darüber rechtzeitig in Kenntnis zu setzen.

 
         
 

 

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