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Dieses
Seminar wendet sich an betriebliche
Datenschutzbeauftragte sowie an Betriebs- und
Personalräte.
Im Seminar werden die rechtlichen Grundlagen des
betrieblichen Datenschutzes hinsichtlich der
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Arbeitnehmerdaten
dargestellt. Der Schwerpunkt liegt auf den
Änderungen durch die Anpassung des BDSG im Juli
2009. Die Neuerungen sowie die Konsequenzen für die
betriebliche Praxis werden - auch anhand von
Fallbeispielen - erläutert sowie Umsetzungsmöglichkeiten aufgezeigt.
Seminarinhalt:
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Anforderungen
zum Arbeitnehmerdatenschutz in Bundes-
und Landesdatenschutzgesetzen
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Wesentliche Neuerungen
durch die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes
(BDSG) im Juli 2009, z.B.
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Neue
Regelung
zum Arbeitnehmerdatenschutz
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Änderungen
bei der Datenverarbeitung im Auftrag
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Änderungen
bei den Rechten der Betroffenen
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Zulässigkeit
der betrieblichen Verarbeitung von Arbeitnehmerdaten,
insbesondere zu verschiedenen Zwecken der
Kontrolle
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Erläuterungen an Hand von Beispielen
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Mitbestimmung sowie Betriebs-
bzw. Dienstvereinbarungen als wichtige
Regelungsmöglichkeiten zum
Arbeitnehmerdatenschutz
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Konsequenzen für die Umsetzung des
Datenschutzes: Wo muss sich die betriebliche
Praxis
durch die Neuerungen im BDSG
ändern?
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Interessantes aus der Rechtssprechung
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